Allgemeine Geschäftsbedingungen für ambulantes fasten nach Buchinger / Lützner

§ 1 Anmeldung, Vertrag,

 

Ihre Anmeldung kann schriftlich oder per Email erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie der Fastenleiterin Gabriele Sester den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu finden Sie unter §3.

 

§ 2 Leistung

 

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Die Zahlung der Rechnung ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung zu entrichten. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Kurspreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

 

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

 

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per Email möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Nachstehende Kosten entstehen:

 

·        7 - 14 Tage vor Beginn werden 50% der Kurs-Gebühren fällig

 

·        4 – 6 Tage vor Beginn werden 75% der Kurs-Gebühren fällig

 

·        0 – 3 Tage vor Beginn werden 100 % der Kurs-Gebühren fällig

 

Es kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an Ihre Fastenleiterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

 

§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung

 

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Kursbeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Kurspreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

 

§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme bei Fasten für Gesunde

 

Das Angebot ist ein so genanntes "Fasten für Gesunde". Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Eine Teilnahme unter 18 Jahren ist nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Teilnehmer, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabetesmedikamente) oder die unter einer End-Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akute Hämorrhoiden), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung.

 

Weitere Indikationen sind vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen:

 

-        schwangere und stillende Frauen

 

-        Personen mit Magenschleimhautentzündung

 

-        mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)

 

-        mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme

 

-        mit Herzerkrankungen

 

-        Personen, die regelmäßig Blutverdünnungsmedikamente  (z.B. Marcumar) einnehmen

 

-        mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie)

 

-        mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen)

 

-        nach frischen Operationen im Oberkörperbereich (mind. 8 Monate Zeitabstand),

 

-        mit Krebserkrankung

 

-        Dialysepatienten

 

-        Interessenten mit sehr starkem Übergewicht

 

-        Personen, die regelmäßig Entwässerungs- und Abführmittel einnehmen

 

-        mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme (z.B. Hewethyreon, Thyreo)

 

-        mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie)

 

-        mit geistiger Behinderung, mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen / Rollatoren)

 

 

Es gibt die Möglichkeit, mit einem fasten-erfahrenen Arzt die individuelle Lage zu besprechen und ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilzunehmen.

 

§ 6 Körperliche Anforderungen

 

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

 

§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung

 

Die Kursleitung haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus einer Unterbringung in einem vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

 

Die Fastenleiterin Gabriele Sester haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Frau Gabriele Sester gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

 

Schadensersatzansprüche gegenüber Frau Gabriele Sester wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 3 Mio. €.

 

Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8 Versicherung

 

Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

Gabriele Sester, ärztlich geprüfte Fastenleiterin

An der Bruchspitze 73, 55122 Mainz

Tel.: 0178/798 2653